Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lindau (Bodensee)

Lindau (Bodensee) (alemannisch: Lindau/Lindou oder Linda/Linde; früher Lindau im Bodensee und nicht „Lindau am Bodensee“) ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
25.547 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88131
Vorwahl
08382
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindau, Hauptstraße 7, 88131 Lindau (Bodensee)
2. Landratsamt Lindau, Bahnhofstraße 4, 88131 Lindau (Bodensee)
3. Agentur für Arbeit Lindau, Schützenstraße 21, 88131 Lindau (Bodensee)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:00 Dienstag: 08:00 - 11:00 Mittwoch: 13:00 - 15:30 Donnerstag: 08:00 - 11:00 Freitag: 08:00 - 11:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lindau betreffen vor allem die Therme Lindau und die Stadtentwicklungspolitik.

- Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen den Bebauungsplan der Therme Lindau stattgegeben, was eine Überprüfung des Bebauungsplans und mögliche Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen, wie die Reduzierung der Beleuchtung und zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen, nach sich zieht.

- Die Stadt Lindau steht auch unter Kritik wegen der Diskrepanz zwischen den angekündigten Klimaschutzmaßnahmen und der tatsächlichen Umsetzung. Beispielsweise widersprechen einige Bebauungspläne dem Freiraumkonzept der Stadt und den Ergebnissen von Bürgerbeteiligungsverfahren.

- Es gibt zudem zahlreiche Änderungen und Überarbeitungen verschiedener Bebauungspläne in Lindau, wie z.B. die Änderungen der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet an der Autobahn, das Gewerbegebiet Heuriedweg und andere spezifische Gebiete.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.