Lindau (Bodensee) (alemannisch: Lindau/Lindou oder Linda/Linde; früher Lindau im Bodensee und nicht „Lindau am Bodensee“) ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
25.547 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88131
Vorwahl
08382
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindau, Hauptstraße 7, 88131 Lindau (Bodensee)
2. Landratsamt Lindau, Bahnhofstraße 4, 88131 Lindau (Bodensee)
3. Agentur für Arbeit Lindau, Schützenstraße 21, 88131 Lindau (Bodensee)
Gemeinde Lindau (Bodensee) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lindau betreffen vor allem die Therme Lindau und die Stadtentwicklungspolitik.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen den Bebauungsplan der Therme Lindau stattgegeben, was eine Überprüfung des Bebauungsplans und mögliche Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen, wie die Reduzierung der Beleuchtung und zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen, nach sich zieht.
- Die Stadt Lindau steht auch unter Kritik wegen der Diskrepanz zwischen den angekündigten Klimaschutzmaßnahmen und der tatsächlichen Umsetzung. Beispielsweise widersprechen einige Bebauungspläne dem Freiraumkonzept der Stadt und den Ergebnissen von Bürgerbeteiligungsverfahren.
- Es gibt zudem zahlreiche Änderungen und Überarbeitungen verschiedener Bebauungspläne in Lindau, wie z.B. die Änderungen der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet an der Autobahn, das Gewerbegebiet Heuriedweg und andere spezifische Gebiete.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.